Bundesverfassungsgericht und digitale Forensik
In seinem Urteil 2 BvR 2099/04 vom 2.3.2006 äußert sich das Bundesverfassungsgericht auch zur Durchführung it-forensischer Untersuchungen.
Im Urteil heißt es in Absatz-Nr. 121:
c) Bei dem Vollzug von Durchsuchung und Beschlagnahme - insbesondere beim Zugriff auf umfangreiche elektronisch gespeicherte Datenbestände - sind die verfassungsrechtlichen Grundsätze zu gewährleisten, die der Senat in seinem Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - entwickelt hat (vgl. NJW 2005, S. 1917 <1921 f.>). Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass die Gewinnung überschießender, für das Verfahren bedeutungsloser Daten nach Möglichkeit vermieden wird. Die Beschlagnahme sämtlicher auf einer Computerfestplatte gespeicherter Daten oder der gesamten Datenverarbeitungsanlage allein zum Zweck der Erfassung von Verbindungsdaten, etwa des E-Mail-Verkehrs, wird regelmäßig nicht erforderlich sein; vielmehr dürfte im Regelfall wegen des von vornherein beschränkten Durchsuchungsziels die Durchsicht der Endgeräte vor Ort genügen.
Bekommt das Herumstochern auf Datenträgern damit jetzt den höchstrichterlichen Segen?
Was ist, wenn die betreffende E-Mail längst gelöscht wurde? Die E-Mail wäre dann zwar nicht mehr im Mailprogramm sichtbar, könnte aber vielleicht noch in dessen Dateien aufgefunden und rekonstruiert werden. Als Beispiel erinnere ich hier an die PST-Dateien von Microsoft Outlook mit ihrer komplexen Struktur.
Was ist, wenn der komplette Postausgang gelöscht wurde? Spuren der betreffenden E-Mail wären dann möglicherweise noch in freien Bereichen des Volumes nachzuweisen. Wie soll das bei einer "Durchsicht" vor Ort erkannt werden?
Wie gedenkt man, mit einer derart oberflächlichen Maßnahme Manipulationen am System - zum Vorteil wie zum Nachteil des Beschuldigten - erkennen zu können?
Als Techniker bereitet mir das Verständnis dieses Urteils jedenfalls reichlich Schwierigkeiten. Vielleicht möchte sich einer der hier mitlesenden Juristen der Sache annehmen und das Urteil kommentieren?!
Hinweisen möchte ich auch auf die Diskussion auf der Mailingliste "Debate" des FITUG e.V.